Gleitschirm-Flugschule
Glarnerland

Informationen zu unseren Fluggebieten

Fluggebiet Elm


Zur Zeit können die Sportbahnen in Elm leider keine Gleitschirmpiloten transportieren!
(Stand 27.02.23)

Nach einer Aussprache mit dem Direktor wurde mir folgendes erklärt.
Im Konzessionsvertrag für den Betrieb der Sportbahnen, welcher vor einigen Jahren abgeschlossen wurde, gibt es eine Klausel, welche den Transport von Gleitschirmpiloten verbietet. Man hat dies in der Vergangenheit nicht beachtet und die Gleitschirmflieger trotzdem transportiert. Die Sportbahnen haben sogar eine spezielle Tageskarte für Gleitschirm angeboten und am Startplatz wurde mit dem Pistenfahrzeug eine Startbahn gewalzt.

Nun hat kürzlich jemand aus dem Kreise der Wildhut, welcher von diesem Vertrag weiss, Klage gegen die Sportbahnen eingereicht.

Die Sportbahnen wollen uns Gleitschirmflieger so bald als möglich wieder transportieren und werden nun zusammen mit dem schweizerischen Hängegleiterverband SHV auf dem rechtlichen Weg versuchen eine Lösung zu finden.

Fluggebiete Fronalp

Das Militär hat sich vom Flugplatz Mollis zurückgezogen. Deshalb wurde auch die temporäre CTR aufgehoben. Mollis bleibt aber ein aktiver Flugplatz mit zivilem Luftverkehr und deshalb gilt auch in Mollis: keine Hängegleiterflüge im Umkreis von 5 km. Da die Flugplatzleitung für uns Hängegleiter auf 2023 wieder eine Spezialbewilligung für Flüge innerhalb dieser Zone erteilt hat, können wir die Fluggebiete Fronalp, Kerenzerberg und Ennetberge weiterhin nutzen. Bedingung ist allerdings, dass wir uns an die vereinbarten Regeln halten, welche auf der Tafel am Landeplatz beschrieben sind. Andernfalls kann uns diese Bewilligung jederzeit entzogen werden!

Fluggebiete Fronalp, Hüsliberg, Kerenzer und Amden

Für diese Fluggebiete kann wie jedes Jahr eine Jahreskarte für Fr. 45.00 gelöst werden. Dadurch muss man keine Lande- und Parkgebühr mehr bezahlen. Wer keine Jahreskarte löst, muss pro Flugtag in diesen Gebieten Fr. 5.00 bezahlen. Die Jahreskarten können bei uns oder bei den Transportbussen gelöst werden.

Spezialregelung für Flugschulen in den Fluggebieten Hüsliberg und Fronalp

Da diese Fluggebiete in der letzten Zeit zum Teil massiv überlastet waren, sind wir leider gezwungen den Flugschulbetrieb neu zu organisieren. Ab Juni 2016 müssen sich die Flugschulen vorher anmelden, da nur noch maximal 2 Flugschulen am gleichen Tag schulen dürfen. Zudem dürfen Flugschulen das Fluggebiet Hüsliberg nur noch mit max. 10 Flugschüler benützen.

Um die Fluggebiete zu erhalten ist es sehr wichtig, dass ihr diese Regeln unbedingt einhaltet! Im Nahmen des GKG und allen Piloten danken wir euch dafür.

Vorherige Anmeldung, nur telefonisch bei: Airsportcenter Mollis 079 421 05 28